Aktuelle Informationen der Stadt Herten im Hinblick auf die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW mit der Bitte um konsequente Beachtung.
Ab morgen, den 24.11.2021, gelten neue Regeln für den Bereich Sport:
· Sportlerinnen und Sportler ab dem 16ten Lebensjahr im Innenbereich und Außenbereich, sowie Trainer und Teamzugehörige müssen 2G (genesen oder vollst. geimpft) erfüllen. Diese Regel gilt für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.
· Für Zuschauer gilt ebenfalls die 2G-Regel.
Es gibt natürlich ein paar Ausnahmen:
· Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind ausgenommen von der 2G-Regel
· Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen.