Hallenregeln – neue CoronaSchVO NRW

Im Hinblick auf die aktuelle CoronaSchVO des Landes NRW gelten ab Montag, den 23.08.2021 nachstehende Regeln für das Training bzw. den Wettkampf:

* In der Halle gilt – außer beim Spielen am Tisch – Maskenpflicht (FFP 2- oder Op-M.)

* Trainiert werden kann ohne vorherige Anmeldung. Auf Verlangen hat jede*r Anwesende ihren/seinen Nachweis über die 3 G (Genesen, Geimpft, Getestet) vorzulegen, wobei Schulpflichtige (also der Nachwuchs) automatisch als getestet gelten. (§ 2 Abs. 8)

* Gastspieler*innen können kommen, wenn sie die drei G erfüllen.

* Wer gegen eine der vorgenannten Regeln verstößt, wird der Halle verwiesen. Das gilt auch, wenn der 3G-Nachweis nicht erbracht werden kann.