Die neuen Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen uns alle vor großen Herausforderungen und verlangen erneut viel von uns Sportlerinnen und Sportlern, Funktionsträgern und im Sport Tätigen ab.
Dennoch gilt es auch für uns, die Vorgaben zu erfüllen und die Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung zu beachten und umzusetzen.
Wir müssen daher zunächst den Trainingsbetrieb vom 02.11.2020 an bis auf weiteres einstellen. Über die Wiederaufnahme des Trainings werden wir zeitnah informieren. Wir hoffen, dass wir uns möglicherweise bereits im Dezember oder spätestens zu Beginn des neuen Jahres gesund am Tisch wiedersehen werden können.
Ferner gelten ab dem 02.11.2020 für Herten folgende Regelungen:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in ALLEN öffentlichen UND privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig => Alle städtischen Sportanlagen (Plätze, Hallen …) einschließlich der Freizeitanlage Westerholt sind ab dem 02.11.2020 bis mindestens 30.11.2020 geschlossen!
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Umkleiden durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig. => Ausnahmebeispiel:
nur eine einzige Person darf z. B. das Vereinsheim reinigen, aufräumen oder wichtige Unterlagen aus dem Geschäftszimmer holen
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens 31.12.2020 untersagt