Klarstellung zur CoronaSchVO am 15.01.2022

Die Landesregierung hat am Samstag ein Update/Klarstellung herausgebracht. Demnach gelten diejenigen, die ihre Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben und danach einmal mit einem mRNA-Impfstoff geboostert worden sind, nicht mehr als geboostert und müssen sich testen lassen, wenn sie in der Halle Sport treiben wollen.

Bitte beachtet diese Änderung.