3G-/2G-Regeln für Kinder/Jugendliche/Schüler (ohne Schultestung in den Ferien) zu § 2 Abs. 8 CoronaSchVO

Die Teilnahme am Jugendtraining ist in der ersten Januar-Woche 2022 (also in den Ferien) – sofern nicht Geimpft oder Genesen – nur bei Vorlage eines aktuellen Corona-(Schnell-)Tests möglich.